Neue Schonzeiten für den Aal
Nachdem die Landesfischereiverordnung Baden-Würtemberg (LFischVO) geändert wurde, schreibt sie in ihrer neuesten Fassung neue Schonzeiten für den Aal vor. Demnach gilt für den Aal im Rhein und seinem Gewässersystem eine Schonzeit vom 15. September bis zum 1. März. Das Mindestmaß liegt bei 50 cm.