Einlassregelungen für Angler im Freibad Rappenwörth
Seit der Kassenöffnung zur diesjährigen Badesaison kursieren teilweise unterschiedlichste Aussagen, die Zutrittsregelungen für Angler, welche am Rhein auf Höhe des Rappenwörth-Freibades bzw. dem Bellenkopfauslauf fischen wollten, betreffend.
Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Stellen stellt sich die aktuelle Sachlage nun wie folgt dar:
Der Zutritt zum Badegelände ist während der Badesaison nur möglich, wenn die Kassenhäuschen geöffnet sind. Angler haben sich mit den Papieren (Erlaubniskarte des aktuellen Jahres AVK/AVD) auszuweisen. Der Zutritt an die Gewässer über das Badgelände ist damit möglich. Angler, die zum Zeitpunkt der Schließung des Badebetriebes noch im Gelände sind, dürfen im Rahmen der gesetzlich erlaubten Angelzeiten auch drin bleiben – ein Ausgang durch die Drehtüren ist ja jederzeit gewährleistet.
Es versteht sich von selbst, dass die Nutzung der badeigenen Einrichtungen für Angler tabu sind! Zuwiderhandlungen ziehen die entsprechenden Konsequenzen nicht nur für die Täter, sondern auch die als Pächter fungierenden Vereine nach sich!