Künstköder- und Köderfischverbot in der Schonzeit vom 15.2. – 15.5.!

Aus gegebenen Anlaß möchten wir darauf hinweisen, dass in den Gewässern des AV-Daxlanden 1921 e.V. während der Raubfischschonzeit vom 15.2. – 15.5. das Angeln mit Kunstködern, sowie mit Köderfisch bzw. Fischstücken untersagt ist! Ausnahme ist die Alb, in der ab dem 29.2. bzw. 1.3. auf Forellen gefischt werden darf, sowie die alte Federbach. An sämtlichen sonstigen Gewässern, die innerhalb des Rheinhochwasserdamm gelegen sind, gilt das Verbot!

Die Regelungen sind auch für jedes Gewässer aus der Losbeschreibung der Gewässerkarte ersichtlich: https://www.av-daxlanden.de/downloads

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert