Linkes Angelufer letzter Saumsee

Liebe Angelkameraden,

liebe Angelkameradinnen,

die Saumseen liegen vollumfänglich im Naturschutzgebiet Fritschlach, womit die entsprechende Naturschutzverordnung für diesen Bereich (170213_Verordnung_konsolidierte_Fassung.pdf) einschlägig ist. Gemäß dieser Verordnung sind in einer Detailkarte die Angelufer an den Saumseen kartiert. Diese Detailkarte sieht insbesondere am linken Ufer des letzten Saumsees eine Nutzung zur Angelfischerei nur etwa bis zur Hälfte des Ufers vor. Die letzten Jahre war die Nutzung des linken Ufers zur Angelfischerei auch im hinteren Bereich durch eine Ausnahmegenehmigung aus dem Jahr 2003 geduldet. Diese Ausnahmegenehmigung ist nunmehr erloschen, worauf uns die Stadt Karlsruhe als Verpächterin der Gewässer jetzt aufmerksam gemacht hat. Sie bittet diesbezüglich auch um Information und Sensibilisierung der Angelkameraden*Innen, dem wir hiermit gerne nachkommen. Hintergrund ist, dass sich in diesem Bereich ein sensibles Ökosystem etabliert hat, in dem u.a. seltene Vogelarten dem Brutgeschäft nachgehen. Wir bitten daher um Beachtung, dass die Angelfischerei im hinteren Bereich oder am Durchfluss zwischen dem vierten und fünften Saumsee zukünftig zu unterlassen ist.

Vielen Dank!

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert