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Verhaltensregeln am Wasser!

Leider ist es aus aktuellem Anlass notwendig, unsere Mitglieder nochmals dringlichst darauf hinweisen, dass mit der Berechtigung zur Angelfischerei an unseren Gewässern auch ein entsprechendes Verhalten einherzugehen hat!

In der ersten Maihälfte wurde am Großen Loch wieder ein Schwan gemeldet, der einen Kunstköder am Hals stecken hatte. Unter großem Einsatz von Tierschützern, dem Jagdschutz und Verwaltungsmitgliedern konnte das Tier eingefangen und von dem Kunstköder befreit werden. Eine solche Aktion ist natürlich Wasser auf die Mühlen derer, die die Anglerschaft sowieso generell unter Generalverdacht haben. 

Der gesamte Vorgang wurde in den einschlägigen sozialen Medien von den ansässigen Tier(schutz)organisationen natürlich auf sehr tendenziöse (im Hinblick auf die Angler) Art und Weise ausgebreitet. Ungeachtet der Tatsache, dass ohne den massiven Einsatz von Material und Mitgliedern des Anglervereins eine Rettung nicht möglich gewesen wäre. Die dadurch erfolgte Rufschädigung auch im Hinblick auf die sich korrekt verhaltenden Angler brauch nicht weiter erwähnt werden.

Neben der Tatsache, dass hier nicht aufgepasst wurde bzw. abgerissene Montagen am Wasser zurückblieben, ist vor allem aufgefallen, dass es sich um einen neuwertigen Köder gehandelt hat. Somit also augenscheinlich in der Raubfischschonzeit, in der auch Kunstköder verboten sind, mit einem ebensolchen gefischt wurde!

Wir weisen hier nochmals darauf hin, dass ein solches Verhalten in keinster Weise toleriert wird! Die Feststellung eines solchen Verhaltens und des betreffenden Mitgliedes führt zu sofortigem Vereinsausschluß! Gastangler kommen auf die Blacklist und können keine weiteren Karten mehr online erwerben!

Generell gilt bei jeglicher Angelart (Spinnfischen, Ansitz, etc.):

  • auf andere Gewässerbewohner wie Vögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien etc. ist bei der Ausübung der Angelfischerei Rücksicht zu nehmen. Ein Verjagen, Bedrängen etc. ist in jeglichem Fall zu unterlassen!
  • abgerissene Montagen, Verpackungen usw. sind ohne Ausnahme vom Gewässer zu entfernen und zu entsorgen!
  • auch wenn (Angler)müll am Wasser gefunden wird, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, diesen zu entsorgen. Egal, ob eigener oder Fremdmüll.

Vor allem Schnurreste, ggf. noch mit Ködern/Haken versehen, stellen für die Tierwelt eine große Gefahr dar. Es ist leider kein Einzelfall, dass vor allem Vögel gefunden werden, die sich in Schnurresten verfangen, oder Angelhaken im / am Hals stecken haben! Jeder einzelner solcher Vorfälle macht es uns als Verwaltung schwerer, die Interessen des Vereins nach außen hin wirkungsvoll zu vertreten.

Aus diesem Grund möchten wir auch darauf hinweisen, dass jedes Mitglied bei Bedarf dazu ermächtigt ist, sich von anderen Anglern eine gültige Erlaubnis vorlegen zu lassen (natürlich nur, wenn derjenige sich selbst entsprechend durch die eigene Erlaubnis legitimieren kann). Davon sollte, vor allem wenn Fehlverhalten am Wasser bemerkt wird, auch Gebrauch gemacht werden. Eine Feststellung des betreffenden Namens und unverzügliche Benachrichtigung der Verwaltung sollte dann erfolgen. Dies hat nichts mit einem Aufruf zur Denunzation zu tun, sondern dient letztlich dem Selbstschutz des großen Teils der Mitglieder, welcher sich am Wasser korrekt verhält.



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