• 1
  • 1
  • 1
  • 1
  • 1
  • 1
  • 1
  • 1
  • 1
  • 1
Copyright 2024 - Custom text here

Rechtliche Sachlage beim selektiven Zurücksetzen gefangener Fische

Der Themenkomplex "selektive Entnahme" bzw. "nachhaltige Angelfischerei" nimmt einen immer größeren Stellenwert auch in der einheimischen Anglerwelt ein. Im Gegensatz zum (außer)europäischen Ausland, wo diese Themen schon seit Jahren zur Normalität gehören, steht der deutsche Angler vor einem unüberschaubaren Wust von rechtlichen Vorschriften, Durchführungsverordnungen, sich teilweise widersprechenden Gesetzestexten und so weiter ... . Was also tun bzw. wie sich verhalten, wenn am Wasser anstelle des erhofften Küchenzanders nun ein 150cm Schleimmonster in Form eines Wallers am Haken hängt?

- Totschlagen und verbuddeln?

- Mit heim nehmen und verzweifeln?

- Schwimmen lassen und dabei ein schlechtes Gewissen haben?

Eine Hilfestellung und Licht ins Dunkel des Gesetzesdschungel bringt dieser Beitrag , den der Anwalt Kolja Kreder für das Anglerboard, sowie R&R verfasst hat. Aufgrund der Rechtelage ist es uns leider nicht möglich, den kompletten Text hier abzubilden. Aus diesem Grund die Verlinkung auf das Anglerboard.



© AV Daxlanden 1921 e.V.
Besucher: 200094