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Neue Mitbefischungsverträge seit 1. Januar 2020

Bereits seit vielen Jahrzehnten besteht zwischen dem Anglerverein Karlsruhe e.V. und dem Anglerverein Daxlanden e.V. ein enges und freundschaftliches Verhältnis. Diese Beziehung kam den jeweiligen Vereinsmitgliedern auch dadurch zu Gute, dass es zusätzliche Möglichkeiten der Angelfischerei erlaubte. Durch sogenannte Mitbefischungsverträge zwischen den Vereinen konnten die Mitglieder des Anglervereins Daxlanden e.V. bspw. die Angelfischerei im Rhein oder Rheinhafen (Becken 4) ausüben, ohne Mitglied des Anglervereins Karlsruhe e.V., dem eigentlichen Pächter des Gewässers, zu sein.

Bei diesen Mitbefischungsverträgen ergaben sich im Lauf des letzten Jahres einige Änderungen, über die bereits so manches Anglerlatein zu hören war. Wir möchten daher die Gelegenheit nutzen, Euch über die Neuerungen zu informieren.

Bedingt durch die Umsetzung einer Gesetzesänderung durch das Land Baden-Württemberg sollten alle ortsansässigen Vereine die Möglichkeit bekommen, an den staatlichen Gewässern die Angelfischerei auszuüben, die auf ihrer Gemarkung liegen. In unserem Fall betraf das insbesondere Teile des Rheinhafens und den Rhein zwischen Rheinhafen und Bellenkopf. Diese kleinteilige und gemarkungsorientierte Verpachtung der Gewässerflächen ist jedoch sehr aufwändig und administrativ kaum zu bewältigen. Zusätzlich ist es für einige ortsansässigen Vereine überhaupt nicht möglich, diese Pachten und die damit verbundenen finanziellen und sonstigen Verpflichtungen zu übernehmen. Abschließend gibt es noch das Prinzip der Pächtertreue bei der Pachtvergabe zu berücksichtigen, da sich die Vereine natürlich darauf verlassen müssen, auch zukünftig Gewässer für Ihre Mitglieder zu Verfügung zu haben.

Aus diesem Grund hat sich das Land Baden-Württemberg dazu entschieden, einheitliche Mitbefischungsverträge für diese Gewässer abzuschließen und die originären Hauptpächter zu belassen. Bei dieser Neuaufstellung wurden insbesondere auch die ansonsten zwischen den Vereinen individuell ausgehandelten Pachtgebühren für die Mitbefischung auf eine einheitliche Berechnungsgrundlage gestellt. Dies vorausgeschickt bekam auch der Anglerverein Daxlanden e.V. einen diesbezüglichen Mitbefischungsvertrag vom Land Baden-Württemberg für Teile des Rheinhafens (Stichkanal und Wendebecken), den Zulaufkanal zum RDK, den Rhein und den Salmengrund angeboten. Nach reichlicher Überlegung hat sich die Verwaltung entschlossen, diesen anzunehmen. In Abstimmung mit dem Anglerverein Karlsruhe e.V. wurden daraufhin die seit Jahrzehnten zwischen den Vereinen bestehenden Mitbefischungsverträge beidseitig aufgekündigt und in eine neue Vereinbarung überführt, welche den Status Quo erhält. Zusammenfassend lässt sich daher festhalten, dass sich für die Mitglieder des Anglervereins Daxlanden e.V. nur eine wesentliche Änderung bei den Gewässern ergibt: Der Stichkanal im Rheinhafen bis Becken IV kann zukünftig auch durch Mitglieder des Anglervereins Daxlanden e.V. befischt werden. D. h. die komplette Rheinhafenmündung ist nun befischbar!

In Kürze werden neue und aktualisierte Gewässerkarten erscheinen, welche der geschilderten Entwicklung Rechnung tragen.

Bei Fragen steht die Verwaltung gerne zur Verfügung.



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