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Neue Schonzeiten für den Aal

Nachdem die Landesfischereiverordnung Baden-Würtemberg (LFischVO) geändert wurde, schreibt sie in ihrer neuesten Fassung neue Schonzeiten für den Aal vor. Demnach gilt für den Aal im Rhein und seinem Gewässersystem eine Schonzeit vom 15. September bis zum 1. März. Das Mindestmaß liegt bei 50 cm.

Gewässerputze am 27.02.2021 und JHV auf unbestimmte Zeit verschoben!

Hallo zusammen!

Leider muss aufgrund der allseits bekannten Einschränkungen durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie die Gewässerputze am 27.02. entfallen. Das gleiche gilt auch für die Jahreshauptversammlung, sowie die Fischbäckerei am Karfreitag. 

Etwaige Ersatztermine werden wir, sobald Planungssicherheit besteht, an dieser Stelle und per Rundschreiben bekannt geben!

Weihnachtsgruß / Ausblick 2021

 

Hallo zusammen,

wie gewohnt werden auch diesmal die Erlaubnismarken für das kommende Jahr 2021 auf Weihnachten hin versandt, so dass jedes Mitglied die Marken rechtzeitig zur kommenden Saison erhält.

Mit den Erlaubnismarken werden die Fangmeldungen für 2020 verschickt. Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine zusammengefasste Fangmeldung an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Diese sind letztendlich auch Grundlage für die vom Gesetzgeber genehmigten Besatzmaßnahmen. Aus diesem Grund bitten wir alle Mitglieder an dieser Stelle nochmals, ihren Verpflichtungen nachzukommen und uns die ausgefüllten Fangmeldungen zukommen zu lassen - dies gilt auch für die Fälle, in denen keine Fänge zu verzeichnen sind!

An dieser Stelle schon einmal ein dickes DANKE SCHÖN!!! smile

Die anstehenden Termine für das Jahr 2021 können unter Termine eingesehen werden. Wir möchten hier im besonderen auf die anstehenden Termine zu den Gewässerputzen hinweisen.

 

Resümee 2020 / Ausblick 2021:

 

wir hatten uns für 2020 ursprünglich eine Vielzahl von Maßnahmen vorgenommen, um die immer mehr um sich greifenden Beeinträchtigungen der Angelfischerei an unseren Gewässern durch Verschlammung, Verlandung, Verkrautung und die in Unmengen wuchernden Teichblumen in den Griff zu bekommen. Neben den Einschränkungen durch die leidigen Covid 19-Maßnahmen wurden wir jedoch wieder in ganz starkem Maße durch die Behörden in unseren Bemühungen ausgebremst. Trotz umfänglicher Begründungen und Angebote unsererseits, durch Eigenleistung etc. die verschiedenen Ämter und Behörden zu entlasten, gibt es keinerlei Entgegenkommen bzw. Zusagen werden nicht eingehalten, oder die zuständigen Stellen müssen mehrfach erinnert werden.

 

Aus diesem Grund haben wir bereits in 2020 erste Schritte vorgenommen, an der ein oder anderen Stelle eigenständig tätig zu werden. Das kostet den Verein zwar Geld, sollte es aber im Interesse aller Mitglieder wert sein. Unter anderem haben wir sowohl an Saumseen und Schulersee Schlammproben entnommen und von einem zertifizierten Labor untersuchen lassen. Entgegen der allgemeinen Erwartungen (schwerst belastet, Sondermüll) wurde uns bescheinigt, dass die Proben völlig unbelastet sind! Wir haben nun darauf basierend den zuständigen Behörden div. geplante Maßnahmen von unserer Seite zur Gewässerertüchtigung zukommen lassen. Eine Antwort darauf steht allerdings noch aus. An dieser Stelle auch der Hinweis, dass wir gezwungen sind, ALLE Maßnahmen mit den Behörden abzustimmen und offizielle Genehmigungen einzuholen. Daraus resultieren auch die dauernden Verzögerungen bzw. das Ausbleiben von Ergebnissen!

Ungeachtet dessen haben wir für 2021 die folgenden Vorhaben grob eingeplant:

 

- Ausdünnung der Teichrosen an den Saumseen. Sowohl mit behördlicher Unterstützung, als auch in Eigenregie

- Entschlammen von Gewässern wie Schulersee und großes Loch. Ggf. Uferbefestigung durch Faschinen o. ä.

 

Sollten die Genehmigungen für die Maßnahmen erfolgen, dann hängt alles weitere auch vom persönlichen Einsatz der Vereinsmitglieder ab. Wir werden frühzeitig auf entsprechende Termine hinweisen!

 

Wir werden auch immer wieder auf das Thema des Öffnens der Althreinschleusen zum Rhein hin angesprochen. Das Öffnen / Schließen der Schleusen obliegt dem Wasserstraßen und Schifffahrtsamt. Wir haben keinerlei Einfluss auf das Öffnen bzw. Schließen der Schleusen. Auch uns ist klar, dass aus gewässerökologischer Sicht das Schließen der Schleusen bei einem Pegel von ca. 5 Metern und höher sehr negative Auswirkungen auf alle angeschlossenen Gewässer hat. Dies interessiert jedoch die zuständigen Behörden in diesem Fall nicht, da andere Erwägungen Priorität haben. Realistisch betrachtet ist also hier mittelfristig in keiner Weise Besserung zu erwarten!

 

Schwarzangler / Fischwilderei:

in zunehmenden Maße stellen wir fest, dass an unseren Gewässern sowohl Schwarzanglerei betrieben, als auch illegale (und in sehr dilettantischer Art und Weise) Legeschnüre ausgebracht werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass JEDES Mitglied unter Vorlage der eigenen gültigen Erlaubnismarke berechtigt ist, sich von Anglern die Berechtigungen zeigen zu lassen. Davon sollte im Zweifelsfall auch Gebrauch gemacht werden. Dies soll kein Aufruf zur Denunzierung darstellen, aber in den letzten Monaten wurden immer wieder Personen ohne Fischereiberechtigung beim Angeln an unterschiedlichen Gewässern erwischt. Durch zukünftige vermehrte Kontrollen wollen wir auch hier einen Riegel vorschieben.

  

Bitte beachten:

Mitglieder, bei denen ein Einzug des Jahresbeitrages 2021 bzw. der Zahlung für nicht abgeleistete Arbeitsstunden 2020 nicht möglich war, erhalten bis zur Begleichung der ausstehenden Beiträge keine Erlaubnismarke für 2021! Aus diesem Grund bitten wir auch um zeitnahe Mitteilung von Bankverbindungsänderungen, damit es nicht zu Problemen bei den Lastschriften und kostenintensiven Rückbuchungen kommt!

Wir wünschen schon jetzt ein schönes Weihnachtsfest und eine erfolgreiche Saison 2021!

Petri Heil!

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